Auftragsverarbeitungs­vereinbarung (AVV)

Nach Art. 28 DSGVO — für alle Kunden, die Mitarbeiter-Daten oder Lead-Daten über SmartlineCard verarbeiten.

Wer braucht den AVV?

Sobald du Mitarbeiter-Karten anlegst (Team- oder Enterprise-Pakete) oder die Lead-Capture-Funktion „Visitenkarten tauschen" nutzt, verarbeiten wir personenbezogene Daten in deinem Auftrag — du bleibst Verantwortlicher i.S.d. DSGVO, wir sind Auftragsverarbeiter. Für diese Konstellation ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO Pflicht.

Im Solo-Paket ohne Mitarbeiter-Karten und ohne aktivierte Lead-Capture verarbeiten wir nur deine eigenen Daten als Account-Inhaber — dafür gilt unsere Datenschutzerklärung, ein separater AVV ist nicht erforderlich.

Was steht im Vertrag?

  • Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen (Mitarbeiter, Lead-Geber)
  • Datenarten (Stamm-, Kontakt-, Bild-, Lead-Daten)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter (Hosting, Mail-Versand, Druck-Partner, Zahlungsdienstleister)
  • Pflichten zur Mitwirkung, Information und Löschung
  • Audit- und Kontrollrechte

Vertrag herunterladen

Der Standardvertrag steht als PDF zum Download bereit. Du kannst ihn ausdrucken, unterschreiben und uns per E-Mail an kontakt@smartlinecard.de zurücksenden — wir gegenzeichnen und schicken die Kopie zurück.

AVV als PDF herunterladen

Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter

Folgende Dienstleister sind in die Verarbeitung eingebunden — die vollständige Liste samt Anschriften und Zwecken steht im AVV-PDF:

  • Nodeeps — corporate hosting & service (Inhaberin: Elena Hoffmann, Weißdornweg 3, 77955 Ettenheim) — Hosting der Plattform, Datenbank, E-Mail-Versand
  • PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. — Zahlungsabwicklung für Print-Bestellungen (eigenständiger Verantwortlicher, kein AVV-Subunternehmer im strengen Sinn)
  • Flyeralarm GmbH — Druck und Versand bei gebuchten Print-Karten
  • Haufe-Lexware GmbH — Rechnungsstellung und Buchhaltung

Solltest du der Beauftragung einzelner Subunternehmer widersprechen, melde dich vor Vertragsabschluss bei uns — wir prüfen dann, ob die Nutzung von SmartlineCard für deinen Einsatzzweck weiterhin möglich ist.

Standard-Datenschutzklauseln & Datenexport

Alle eingesetzten Subunternehmer haben ihren Sitz in der EU bzw. dem EWR. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer findet nur statt, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich ist; in diesen Fällen gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

Stand und Versionierung

Diese AVV-Vereinbarung wird regelmäßig überprüft und an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Die aktuelle Version steht jederzeit hier zum Download. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir aktive Kunden per E-Mail.

Stand der Seite: 28.07.2026. Für individuelle Anpassungen am Standardvertrag schreib uns kurz — wir prüfen das gerne.