Wer braucht den AVV?
Sobald du Mitarbeiter-Karten anlegst (Team- oder Enterprise-Pakete) oder die Lead-Capture-Funktion „Visitenkarten tauschen" nutzt, verarbeiten wir personenbezogene Daten in deinem Auftrag — du bleibst Verantwortlicher i.S.d. DSGVO, wir sind Auftragsverarbeiter. Für diese Konstellation ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO Pflicht.
Im Solo-Paket ohne Mitarbeiter-Karten und ohne aktivierte Lead-Capture verarbeiten wir nur deine eigenen Daten als Account-Inhaber — dafür gilt unsere Datenschutzerklärung, ein separater AVV ist nicht erforderlich.
Was steht im Vertrag?
- Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen (Mitarbeiter, Lead-Geber)
- Datenarten (Stamm-, Kontakt-, Bild-, Lead-Daten)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter (Hosting, Mail-Versand, Druck-Partner, Zahlungsdienstleister)
- Pflichten zur Mitwirkung, Information und Löschung
- Audit- und Kontrollrechte
Vertrag herunterladen
Der Standardvertrag steht als PDF zum Download bereit. Du kannst ihn ausdrucken, unterschreiben und uns per E-Mail an kontakt@smartlinecard.de zurücksenden — wir gegenzeichnen und schicken die Kopie zurück.
Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter
Folgende Dienstleister sind in die Verarbeitung eingebunden — die vollständige Liste samt Anschriften und Zwecken steht im AVV-PDF:
- Nodeeps — corporate hosting & service (Inhaberin: Elena Hoffmann, Weißdornweg 3, 77955 Ettenheim) — Hosting der Plattform, Datenbank, E-Mail-Versand
- PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. — Zahlungsabwicklung für Print-Bestellungen (eigenständiger Verantwortlicher, kein AVV-Subunternehmer im strengen Sinn)
- Flyeralarm GmbH — Druck und Versand bei gebuchten Print-Karten
- Haufe-Lexware GmbH — Rechnungsstellung und Buchhaltung
Solltest du der Beauftragung einzelner Subunternehmer widersprechen, melde dich vor Vertragsabschluss bei uns — wir prüfen dann, ob die Nutzung von SmartlineCard für deinen Einsatzzweck weiterhin möglich ist.
Standard-Datenschutzklauseln & Datenexport
Alle eingesetzten Subunternehmer haben ihren Sitz in der EU bzw. dem EWR. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer findet nur statt, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich ist; in diesen Fällen gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
Stand und Versionierung
Diese AVV-Vereinbarung wird regelmäßig überprüft und an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Die aktuelle Version steht jederzeit hier zum Download. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir aktive Kunden per E-Mail.
Stand der Seite: 28.07.2026. Für individuelle Anpassungen am Standardvertrag schreib uns kurz — wir prüfen das gerne.